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   LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21   

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https://dejure.org/2021,9475
LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21 (https://dejure.org/2021,9475)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21 (https://dejure.org/2021,9475)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 3 SaGa 2/21 (https://dejure.org/2021,9475)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Arbeitnehmer bei Einreichung der Kündigungsschutzklage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert war, zeitgleich einen Weiterbeschäftigungsantrag zu stellen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17).

    Der Darlegung eines weitergehenden Nachteils bedarf es grundsätzlich nicht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17; LAG Hessen, Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04, BeckRS 2005, 42832; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl., Rn. 2287; ebenso zu § 102 Abs. 5 BetrVG: LAG Köln, Urteil vom 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12, juris).

  • ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20

    Weiterbeschäftigung, Eilbedürfnis, einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 - 2 Ga 39/20 - teilweise abgeändert und die Verfügungsbeklagte verurteilt, den Verfügungskläger als Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verfügungsbeklagten nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TVöD bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsrechtsstreit Landesarbeitsgericht Köln Az:8 Sa 558/19, weiterzubeschäftigen.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021, Az. 2 Ga 39/20, die Verfügungsbeklagte zu verpflichten, den Verfügungskläger als Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verfügungsbeklagten nach TarifTVöD-Entgeltvertrag Gruppe 9c, Stufe 6, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.

  • LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Der Darlegung eines weitergehenden Nachteils bedarf es grundsätzlich nicht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17; LAG Hessen, Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04, BeckRS 2005, 42832; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl., Rn. 2287; ebenso zu § 102 Abs. 5 BetrVG: LAG Köln, Urteil vom 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12, juris).
  • LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12

    Sicherung des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs im

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Der Darlegung eines weitergehenden Nachteils bedarf es grundsätzlich nicht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17; LAG Hessen, Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04, BeckRS 2005, 42832; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl., Rn. 2287; ebenso zu § 102 Abs. 5 BetrVG: LAG Köln, Urteil vom 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12, juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    a) Anspruchsgrundlage ist der nach der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 (GS 1/84 - NZA 1985, 702) und in der Folge in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts judizierte sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 247/19, NZA 2020, 1169; BAG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 AZR 57/17, NZA 2017, 1524).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    a) Anspruchsgrundlage ist der nach der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 (GS 1/84 - NZA 1985, 702) und in der Folge in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts judizierte sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 247/19, NZA 2020, 1169; BAG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 AZR 57/17, NZA 2017, 1524).
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    a) Anspruchsgrundlage ist der nach der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 (GS 1/84 - NZA 1985, 702) und in der Folge in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts judizierte sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 247/19, NZA 2020, 1169; BAG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 AZR 57/17, NZA 2017, 1524).
  • LAG Köln, 18.08.2000 - 12 Ta 189/00

    Weiterbeschäftigung: Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Zwar scheidet eine auf Weiterbeschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung regelmäßig aus, wenn der klagenden Arbeitnehmer es unterlassen hat, den Weiterbeschäftigungsantrag zusammen mit dem Kündigungsschutzantrag im normalen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00, NZA-RR 2001, 387; Küttner/Kania, Personalbuch, 27. Aufl., Weiterbeschäftigungsanspruch Rn. 22; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl., Rn. 2287).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14

    Weiterbeschäftigung - einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Ein typischer Anwendungsfall ist insoweit eine zunächst bestehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14, BeckRS 2014, 73117).
  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

    Die Gegenmeinung nimmt eine allgemeine Tendenz auf, die bisher insbesondere für den "allgemeinen Beschäftigungsanspruch" im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis wahrzunehmen ist: Für diesen allgemeinen Beschäftigungsanspruch ist zu beobachten, dass immer mehr Stimmen dafür plädieren, den Verfügungsgrund allein dem drohenden Zeitablauf zu entnehmen (LAG Köln 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21; LAG Hamm 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21 mit ablehnender Anmerkung Faulenbach jurisPR-ArbR 15/2021 Anm. 5; LAG Hessen 17.07.2019 - 10 Sa 738/18; LAG Hamburg 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2021 - 3 Sa 110/21

    Konkurrentenklage - endgültige Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle vor

    Mit vorlaufendem Urteil vom 22.09.2021 hat das Landesarbeitsgericht M-V die Berufung des Klägers (Az.: 3 SaGa 2/21) zurückgewiesen.

    In dem einstweiligen Verfügungsverfahren des Klägers zum Az.: 3 SaGa 2/21 hat das Landesarbeitsgericht mit vorlaufendem Urteil vom 22.09.2021 ausdrücklich festgestellt, dass die Beklagte den Kläger in Ermangelung der notwendigen Qualifikation eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses rechtsfehlerfrei aus dem Auswahlverfahren ausgenommen hat und mithin ein Verfügungsanspruch nicht gegeben ist.

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